Europäische Datenschutzverordnung

Die Zeit läuft

In rund zwei Jahren wird die im Mai verabschiedete EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft treten. Unternehmen sollten die Zwischenzeit nutzen, ihre Bestimmungen an die neuen Regelungen anzupassen und zu prüfen, ob ihre Provider ebenfalls die nötigen Anpassungen vollziehen oder vollzogen haben. Denn die Verordnung ist direkt geltendes Recht, keine unverbindliche Richtlinie zur nationalen Umsetzung.
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Im Sommer 2018, voraussichtlich im Juni oder Juli, ist die Deadline erreicht: Dann wird, wenn alles läuft wie geplant, die im Mai 2016 verabschiedete EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGV) in Kraft treten. Da sie viele Dinge anders regelt als bisher die nationalen Gesetze, ist jedes Unternehmen gut beraten, sich genau über die neue Rechtslage zu informieren und entsprechende Änderungen vorzunehmen.

Als Belohnung der Mühe winkt ein einheitliches Datenschutzrecht innerhalb der EU, was grenzüberschreitende Digitalisierungsmodelle zumindest hinsichtlich der Rechtssicherheit ihrer Betreiber erheblich vereinfachen dürfte. Denn bis jetzt müssen sie die teils stark voneinander abweichenden Regeln jedes Landes einhalten. Trotz ihrer europaweiten Gültigkeit können die einzelnen Länder allerdings viele Detailbereiche individuell regeln – die Verordnung wird also das Durcheinander unterschiedlicher Vorschriften nicht vollständig beenden.

Geltungsbereich

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Ausgabe /2023