Seit Ende Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. An vielen Stellen sorgt sie für Unsicherheit bei der Umsetzung. Die Gründe für diese Unsicherheit sind vielfältig:
- Es handelt sich um eine neue Rechtsquelle, zu der keine Rechtsprechung vorliegt.
- Die Datenschutz-Grundverordnung enthält eine Vielzahl von sogenannten unbestimmten Rechtsbegriffen, deren Einhaltung im Einzelfall schwer zu beurteilen ist.
- Nicht zuletzt wird der exorbitante Bußgeldrahmen von bis zu 20.000.000 Euro bzw. bis zu vier Prozent des weltweiten Konzernjahresumsatzes als Damoklesschwert wahrgenommen, das über den Köpfen datenverarbeitender Unternehmen schwebt.
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