Schon die Anzahl der im Zusammenhang mit digitalen Unterschriften verwendeten Begriffe ist verwirrend. So verwenden viele die Bezeichnungen "elektronische Signatur" und "digitale Signatur" synonym. Dabei handelt es sich bei der elektronischen Signatur um einen juristischen Begriff, der die Verknüpfung von elektronischen Daten mit einem Unterzeichner und damit ein elektronisches Verfahren beschreibt, das einer Unterschrift auf Papier gleicht. Elektronische Signaturen basieren aber nicht zwingend auch auf digitalen Signaturen. Der technische Begriff "digitale Signatur" bezeichnet eine Technologie, die durch den Einsatz kryptografischer Verfahren zusätzliche Sicherheit bietet.
Gut zu erkennen ist das an papierbasierten Dokumenten mit handschriftlicher Unterschrift. In der Regel lässt sich bei diesen nämlich nicht nachvollziehen, wer ein Dokument tatsächlich unterschrieben hat (schließlich werden Unterschriften regelmäßig gefälscht), und auch nicht, ob das Dokument nach der Unterschrift noch einmal verändert wurde. Die digitale Signatur bietet also zusätzliche Sicherheiten, um elektronische Signaturen zu validieren und nachträgliche Änderungen am Dokument einfach nachzuvollziehen.
Wie es der Name bereits vermuten lässt, ist die "einfache elektronische Signatur" die technisch anspruchsloseste Signatur, für die es auch keinerlei gesetzlichen Vorgaben einzuhalten gilt. Sie ist häufig als eingescannte Unterschrift auf elektronischen Dokumenten anzutreffen und verfolgt vor allem den Zweck, den Verfasser beziehungsweise Urheber eines Dokuments zu benennen. In Unternehmen kommt sie daher meist auf Bestellungen, Aufträgen, Protokollen oder Bescheinigungen zum Einsatz. Die einfache elektronische Signatur ist die am weitesten verbreitete elektronische Signatur und wohl für den überwiegenden Teil der
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