Was passiert in Unternehmen mit den alten Systemen und insbesondere den darin enthaltenen, oft personenbezogenen Daten? Setzen Firmen die Anforderungen gesetzlicher Regularien auch für diese Gerätschaften um? Zahlreiche IT-Experten warnen, dass sogenannte post-produktive Systeme in Hinblick auf die Umsetzung verschiedener regulatorischer Bestimmungen in Unternehmen vergessen oder nachgelagert behandelt werden. Um festzustellen, ob es sich dabei um Einzelfälle handelt oder bei post-produktiven Systemen in Unternehmen aus der DACH-Region generell Handlungsbedarf besteht, befragte die KPMG in Kooperation mit dem Co-Autor dieses Beitrags, Prof. Dr. Jens Böcker von Böcker Ziemen, im Frühjahr 2020 insgesamt 159 Unternehmen [1].
Unter den Begriff der nicht (mehr) produktiven beziehungsweise post-produktiven IT fallen Entwicklungs-, Test- oder Produktions- sowie Backup- und Archivierungssysteme, die nicht (mehr) im Wertschöpfungsprozess beziehungsweise Alltagsgeschäft zum Einsatz kommen. Folglich handelt es sich bei Daten aus solchen IT-Geräten um Altdaten, die
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