Anonyme Hotspots erlaubt

16.07.2012

Wie das Landgericht München in einem Urteil feststellt, müssen die Betreiber kostenloser Hotspots ihre Nutzer nicht identifizieren.

In einem heute veröffentlichten Urteil hat das Landgericht München I entschieden, dass die Anbieter kostenloser WLAN-Hotspots ihre Benutzer nicht identifizieren müssen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2010 hatte von einer Privatperson die Absicherung seines WLANs per Passwort verlangt, nachdem ein Dritter darüber per Filesharing das Urheberrecht an einem Musikalbum verletzt hatte. Nach dem neuen Urteil sind anonyme freie WLAN-Hotspots nun aber gesetzeskonform.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt das Urteil, das nun rechtskräftig ist. Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zieht daraus noch weiter gehende Schlüsse:: "Wenn eine Identifizierung von Nutzern kostenloser Hotspots nicht erforderlich ist, wie das Landgericht München festgestellt hat, dann ist sie auch
nicht zulässig: Denn das Telekommunikationsgesetz verbietet die Erhebung nicht erforderlicher Daten."

Der AK Vorratsdatenspeicherung bietet das Urteil im Wortlau t zum Download an.

comments powered by Disqus
Einmal pro Woche aktuelle News, kostenlose Artikel und nützliche ADMIN-Tipps.
Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und bin einverstanden.

Konfigurationsmanagement

Ich konfiguriere meine Server

  • von Hand
  • mit eigenen Skripts
  • mit Puppet
  • mit Ansible
  • mit Saltstack
  • mit Chef
  • mit CFengine
  • mit dem Nix-System
  • mit Containern
  • mit anderer Konfigurationsmanagement-Software

Ausgabe /2023