Zur Ermittlung der Dokumentationsanforderungen der ISO 27001 ist es sinnvoll, im ersten Schritt einen Blick in die Norm zu werfen. Hier heißt es in Abschnitt 7.5 "Dokumentierte Informationen": "Das Informationssicherheitsmanagementsystem der Organisation muss Folgendes umfassen: a) nach dieser internationalen Norm erforderliche dokumentierte Informationen und b) von der Organisation als für die Wirksamkeit des Informationssicherheitsmanagementsystems erforderlich befundene dokumentierte Informationen."
Dieses Zitat stammt aus der deutschen Fassung der neuen ISO/IEC 27001:2013 "Information Security Management System Requirements", die am 25. September 2013 als überarbeitete Version in englischer Sprache veröffentlicht wurde. Im Beitrag wird sie kurz als ISO 27001 bezeichnet. Die deutsche Fassung liegt seit dem 10. Januar 2014 als Entwurf vor.
Die genannten Anforderungen sind zwar wenig konkret, machen aber deutlich, dass es zum einen von der Norm obligatorisch geforderte Dokumente gibt, zum anderen darüber hinaus eine Dokumentation des gesamten Informationssicherheitsmanagementsystems erforderlich ist, deren Umfang vor allem von der Größe und der Komplexität der Organisation abhängt.
Zur Abbildung dieser Anforderungen hat sich in der Praxis eine Unterscheidung in drei Bereiche als nützlich erwiesen:
1. Dokumentation zur Steuerung des Informationssicherheitsprozesses.
2. Dokumentation zur Umsetzung der Maßnahmen. Hierzu gehören Beschreibungen der operativen Verfahren, Konzepte und Arbeitsanweisungen.
3. Nachweisdokumente, die die praktische Umsetzung belegen.
Im Mittelpunkt der ISO-Norm steht das Verständnis von Informationssicherheit als geplanter, gelebter, überwachter und sich kontinuierlich
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