Erste Hilfe kommt in der Regel dann zur Anwendung, wenn Gefahr im medizinischen Sinn im Verzug ist. Die Zeit drängt und erlaubt keinen Aufschub. Im juristischen Sinn drängt die Zeit in Sachen Datenschutz, und zwar gewaltig. Viele IT-Verantwortliche können "Datenschutz-Grundverordnung" vermutlich inzwischen nicht mehr hören – und doch kommen sie nicht umhin. Kümmern sich in großen Unternehmen eigene Rechtsabteilungen um derartige Themen, stehen kleine Firmen im Regen. Mit der Broschüre "Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen und Vereine" möchte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht ebendiese leisten.
Das rund 60-seitige Werk im DIN-A4-Format versteht sich als Leitfaden, der juristisch wenig bewanderte Firmen- und Vereinslenker durch das Dickicht der EU-DSGVO lotsen möchte. Hierfür brechen die Autoren Dr. Eugen Ehmann und Thomas Kranig die komplexen Artikel der Grundverordnung auf praktische Beispiele herunter. Sie erläutern so anhand üblicher Vorgänge und Strukturen in kleinen Organisationen, welche datenschutzrechtlichen Anforderungen in welchen Fällen gelten.
Praktisch dabei: Einfach gehaltene Checklisten helfen den Lesern bei der Einschätzung, ob und welche Aspekte auf sie zutreffen. Muster dienen ferner als Vorlagen, etwa zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Untergliedert ist die Broschüre in 14 Kapitel, etwa zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, der Auftragsverarbeitung, dem Datenschutzbeauftragten, Betroffenenrechte, Anforderungen an die Unternehmensstruktur, dem Umgang mit Aufsichtsbehörden oder dem Umgang mit Fotos im Internet. Immer wieder ergänzen Tippkästen und Beispiele die dargelegten Aspekte.
Die EU-DSGVO gilt ab 25. Mai 2018 verbindlich. Firmen, die fortan gegen das Datenschutzrecht verstoßen, drohen drakonische Strafen bis 20 Millionen Euro oder vier Prozent des
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