Beim Datenschutz geht es sowohl um den Schutz von Daten als auch um den Schutz von Rechten. Natürliche Personen haben Rechte an den Daten, die über sie erhoben werden. Ziel des Datenschutzes ist es, diese Rechte zu wahren. Es geht also auch um die Menschen dahinter. Eine Organisation muss jederzeit Auskunft darüber geben können, welche Daten sie erhebt, wie sie sie verarbeitet und mit welchen Maßnahmen sie sie schützt. Für Unternehmen und Organisationen bedeutet dies zwar mehr Arbeit, aber die EU-DSGVO schafft auch Sicherheit, denn es gelten für alle die gleichen Regeln.
Die Pflege von Personal- und Kundendatenbanken, die Buchhaltung, selbst der Versand eines Newsletters sind Beispiele für Verfahren, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Trotz der gesetzlichen Vorgaben ist die Verunsicherung bei den Unternehmen groß. Viele sind sogar genervt beziehungsweise wissen nicht, dass sie von der neuen Verordnung betroffen sind und was zu tun ist. Und dann gibt es noch die Organisationen, die das Thema ganz entspannt betrachten und erstmal auf sich zukommen lassen wollen. Wie also am besten vorgehen?
Der Datenschutz lässt sich gut mit einer Autofahrt in einem fremden Land vergleichen. Die EU-DSGVO gibt das Ziel vor und wir wissen, dass wir am 25. Mai 2018 dort ankommen müssen. Aber wie wir dort hinkommen, wissen wir noch nicht. Wie bei einer Autofahrt gilt auch beim Datenschutz: Viele Wege führen ans Ziel, manche schneller und andere langsamer. Manche Wege sind sicher, andere risikoreich. Zudem gibt es verschiedene Möglichkeiten, ans Ziel zu kommen: Fahren wir nach Straßenkarte, setzen wir auf einen Taxifahrer oder nutzen wir ein Navigationsgerät?
Für den Schutz personenbezogener Daten fordert die EU-DSGVO maßgebliche und vor allem nachweisbare Vorkehrungen, um Datenschutzverletzungen vorzubeugen. Diese vier Fragen müssen auf
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