Mit Hardware-Beschleunigung und schnellem Netz hilft Desktop-Virtualisierung, Administrationsaufwand und Kosten sparen, ADMIN 04/2013 verrät, wie die ... (mehr)

Trend zum Service

So ist es auch zu verstehen, wenn Analysten wie Richard Fichera von Forrester davon sprechen, dass SDDC eine Produktkategorie zu werden verspricht, gleichzeitig aber auch einen Trend markiert. Diesen Trend bereits heute für sich zu instrumentalisieren, bedeutet folgerichtig, SDDC als Ganzes in Form von Public-Cloud-Services bei einem Provider zu beziehen. Dort wird man voraussetzen dürfen, dass sich mehrere Dutzend Experten ausschließlich mit den Fragestellungen der Virtualisierung aller Netzwerkkomponenten beschäftigen – anders als im heimischen Rechenzentrum, in dem die Administratoren genügend Arbeit zu leisten haben, um die bestehende Infrastruktur perfekt am Laufen zu halten. Klar verhandelte Service-Level-Agreements sorgen für die nötige Sicherheit insbesondere bei den Themen Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit.

Statt sich damit zu beschäftigen, wie verschiedene physikalische Einheiten und virtuelle Komponenten miteinander kommunizieren, setzen RZ-Planer und -Administratoren bei der Planung und Administration ihres Rechenzentrums gleich auf der Software-Steuerungsschicht auf, die ihnen ihr Provider für Cloud Hosting zur Verfügung stellt. Die darunter liegende physikalische Infrastruktur ist dann nur noch insofern relevant, als sie die Basis für die genannten Service-Level-Agreements mit dem Provider bildet.

Software Defined Data Center in der Praxis

Der Administrator wird somit zum Anwender einer Infrastruktur, die er physikalisch nicht mehr selbst betreibt. Mittels Skripting ist es ihm möglich, beliebig komplexe Netzwerke am Reißbrett zu konstruieren und später zu administrieren. Wie komfortabel und flexibel sich dieser Prozess für den Nutzer darstellt, das ist die eigentliche Herausforderung für den Cloud-Anbieter. Der Trend geht hier eindeutig zu grafischen Benutzeroberflächen.

Die bekanntesten Cloud-Angebote vor allem aus den USA stellen dem Anwender vorkonfigurierte Einheiten aus Cores, RAM und Storage-Komponenten zur Verfügung. Daraus ein virtuelles Rechenzentrum zu bauen, erfordert allerdings bislang, sich tief in Konfigurationstabellen zu versenken. Stellt man während der Nutzung fest, dass die Leistung des so zusammengesetzten Rechenzentrums nicht mehr ausreicht, kann man virtuelle Instanzen hinzubuchen. Je nach Vertragslaufzeit kosten diese virtuellen Instanzen dann im Rahmen eines Rabattmodells mehr oder weniger. Dieses bisher gebräuchliche IaaS-Modell offenbart an einigen Stellen Schwächen sowohl struktureller wie technischer Natur, auf die noch einzugehen sein wird.

Grundsätzlich ergibt sich gerade bei amerikanischen Anbietern aber auch die Schwierigkeit, dass sie dem Anwender nicht die notwendige Rechtssicherheit für kritische Unternehmens- und Kundendaten garantieren können. Aus Sicht eines deutschen Unternehmens kann daher die Schlussfolgerung nur sein, sich nur an einen Cloud-Anbieter zu wenden, der virtuelle Ressourcen im europäischen Rechtsraum zusichert, am besten gehostet in einem Rechenzentrum in Deutschland. Dann kann auch ganz klar vertraglich vereinbart werden, dass gelöschte Daten auf den Storage-Systemen tatsächlich physisch gelöscht und so keinesfalls von Dritten rekonstruiert oder eingesehen werden können. Das gleiche muss auch bei Deprovisionierung von Storage-Devices gelten.

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